Description |
"In vielen Fällen sind homosexuelle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Begegnungen, insbesondere in der Dating-Szene, mit Missbrauch und Gewalt konfrontiert.
Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens ist die Annahme, dass Diskriminierungserlebnisse für Minderheiten in homosexuellen Kreisen aufgrund ihrer Ethnie keine Seltenheit sind. Auch in der deutschen Szene herrschen rassistische Machtstrukturen vor. So sind homosexuelle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Begegnungen, insbesondere in der Dating-Szene, mit Missbrauch und Gewalt konfrontiert. Erfahrungen dieser Art ähneln jenen in heterosexuellen Beziehungen, werden jedoch seltener verbalisiert. Betroffene sind der Ansicht, dass Ereignisse dieser Art Privatangelegenheit seien und es an rechtlicher Unterstützung und gesellschaftlichem Bewusstsein mangle.
Das Ziel der Arbeit ist es, vertieftes Verständnis für häusliche Gewalt und sexuellen Missbrauch in männlichen gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu schaffen. Anhand der internationalen Rechtslage bei häuslicher Gewalt gegen Frauen sollen zudem strukturelle und institutionelle Lösungen für Männer, die sich in denselben Situationen befinden, formuliert werden.
Hierzu werden zunächst Gründe für das Auftreten von Gewalt erfasst sowie die Art und Weise, wie sich diese manifestiert, dargelegt. Als Zweites werden bewährte rechtliche Verfahrensweisen der EU, die als Rechtsgrundlage dienen können, thematisiert. Drittens soll ein Basisdatensatz gewonnen und für weitere Studien zur Verfügung gestellt werden.
Die Forschungsarbeit fällt in den Anwendungsbereich zweier Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sowie einer Empfehlung des Europarats. Bei ersteren handelt es sich um Resolution 1582 (2007) zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen und Resolution 1697 (2009) zu Risiken häuslicher Gewalt gegen Migrantinnen. Hinzu kommt die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedsstaaten zum Schutz von Frauen gegen Gewalt von 2002.
Mit dem Vorhaben erhofft Dr. Naik, ein wichtiges Forschungsdesiderat zu adressieren, da die Forschung über Diskriminierungen dieser Art noch keinen ausreichenden Eingang in rechtswissenschaftliche Diskussionen gefunden hat."
|